Was ist eine Bürgersolaranlage ?
Mehrere Privatpersonen betreiben eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage, die diese durch Ihre einmalige Einlagen finanzieren. Dazu schliessen sich die Beteiligten rechtlich als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts GbR zusammen. Die Rückzahlung der Einlage und der Gewinne aus dem Stromverkauf, die durch das EEG geregelt ist, erfolgt jährlich.
Wieso GbR?
Die GbR ist für die Größe der Anlagen eine einfach zu handhabende Beteiligungsform. Die Verwaltungskosten können damit gering gehalten werden, insbesondere, wenn die Verwaltungsarbeit nahezu ehrenamtlich erfolgt.
Wie sieht es mit der Haftung aus ?
Um zu vermeiden, dass jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haftet, ist der Bürgersolarverein Soladrom dazwischen geschaltet, der den Betrieb der Anlage und die damit verbundene Haftpflicht übernimmt.
Das heißt, im schlechtesten Fall haftet jeder Gesellschaft mit maximal seiner Einlage.
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind dadurch vor Ansprüchen Dritter aus der Betreiberhaftpflicht geschützt.
Diese innovative Organisationsform wurde rechtlich überprüft, in Fachzeitschriften veröffentlicht und in der Zwischenzeit von vielen anderen Initiativen übernommen.
Wie ist das Zusammenspiel Verein GbR ?
Die GbR beauftragt den Verein mit dem Bau und Betrieb der PV Anlage, alle notwendigen Verträge mit Dritten z.B Dachnutzungsverträge, Versicherungen schliesst der Verein ab. Anfallende Kosten werden dem Verein durch die GbR erstattet.
Wie kann man Gesellschafter werden?
Durch Abgabe eines Beitrittsantrages zur GbR und durch Einzahlung der Gesellschaftereinlage von 500 Euro bis zu max. 5.000 Euro. Der Betrag muss durch 500 Euro teilbar sein.
Welche Rechte habe ich als Gesellschafter der GbR?
Mit der durch 500 teilbaren Einlage,werden 1 bis maximal 10 Stimmanteile in der Gesellschafterversammlung erworben. Den Anteilen entspricht auch der Anspruch auf die Ausschüttung aus der Einspeisevergütung.
Welche Pflichten haben Gesellschafter der GbR?
Beschlüsse, die entweder durch Gesellschafterentscheid gefasst oder in der Gesellschafterversammlung herbeigeführt werden, sind für alle bindend.
Welchen Ertrag kann ich erwarten?
Der produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vom EVU gemäß dem Erneuerbare – Energie – Gesetz (EEG) vergütet. Nach Abzug der Kosten wird der verbleibende Betrag im Verhältnis der gezeichneten Anteile an die Gesellschafter einmal jährlich ausgeschüttet. Die GbR strebt an in ca. 12 Jahren die gezahlte Einlage zu erwirtschaften. Erträge in der weiteren Laufzeit der Anlage sind als Gewinne zu sehen.
Was muss ich bei meiner Steuererklärung beachten?
Die Geschäftsführer der GbR sind verpflichtet, einmal jährlich eine Steuererklärung für die GbR abzugeben. Sie werden zuvor alle Gesellschafter nach Ausgaben fragen, die diese individuell hatten. In dieser Steuererklärung wird dem Finanzamt der Ertrag pro Gesellschafter bekannt gegeben, Unkosten und Abschreibungen werden abgezogen. Von dieser Meldung erhält jeder Gesellschafter eine Kopie zu seiner Information. Die Finanzämter berücksichtigen diesen Betrag bei den Einkommenssteuerbescheiden für die einzelnen Gesellschafter automatisch.
Daher muss mit dem Beitrittsantrag zur GbR das zuständige Finanzamt sowie die Steuernummer angegeben werden.
Kann ich meinen Anteil verkaufen?
Grundsätzlich Ja. Allerdings soll bei einer Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ein Übernehmer des/der Anteile/s benannt werden. Hierbei kann die GbR nach Möglichkeit helfen.