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Meldepflichten und -fristen
Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf der Seite www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.
Solaranlagen, KWK-Anlagen,
ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso
registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle
Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen
Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom-/Gashändler.
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist für die Registrierung bis zum 31.1.2021.
Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden.
Weitere Infos sind im FAQ nachzulesen
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html